Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Zeichnen / Illustration / Kalligraphie
Portraitzeichnen mit Kohle
Ein Einstieg für Anfänger*innen
Dozent: Stefan Demeter
Istvan Demeter
Jetzt anmelden
Das Ziel dieses Ateliers ist, das Zeichnen eines Portraits ganz frei zu erlernen.
Wie kann man sich ohne Ergebnisdruck in diesen persönlichen Prozess vertiefen ohne ein perfektes Abbild schaffen zu wollen? Es geht also weniger darum mit der Kamera zu konkurrieren und ein Gesicht fotografisch abzuzeichnen. Der Reiz liegt darin, das Gesehene zu analysieren, zu verstehen und dieses Verständnis zeichnerisch umzusetzen.
Zum Zeichnen für die verschiedene Portraitstudien wird Kohle auf großformatigem Papier eingesetzt. Grundlagen der Proportionen, von Schädel, Konstruktion, Aufbau, Formanalyse, Hell-Dunkel und Schraffierung werden anhand wechselnder Modelle erarbeitet und vermittelt. An einem Abend zeichnen die Teilnehmenden auch ein Selbstportrait. Bitte eine weiße Semmel zum Radieren mitbringen. Papier und Kohle werden zur Verfügung gestellt.
Stefan Demeter absolvierte die Akademien in Stuttgart und Paris sowie am F.I.T. und der School of Visual Arts New York.
6-mal (12 Unterrichtsstunden) | Montag
Beginn: 02.12.2024 | 19:30 bis 21:00 Uhr
Datum | Uhrzeit | Ort | |
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Mo., 02.12.2024 | 19:30 - 21:00 Uhr | Atelier | |
Mo., 09.12.2024 | 19:30 - 21:00 Uhr | Atelier | |
Mo., 16.12.2024 | 19:30 - 21:00 Uhr | Atelier | |
Mo., 13.01.2025 | 19:30 - 21:00 Uhr | Atelier | |
Mo., 20.01.2025 | 19:30 - 21:00 Uhr | Atelier | |
Mo., 27.01.2025 | 19:30 - 21:00 Uhr | Atelier | |
Download der Termine |
Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de
ab 6 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
69,00 € (zzgl. Materialkosten 15,00 €, direkt an den Dozenten zu zahlen)