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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Kultur- & Vortragsprogramm

Vorsorge im Alter durch Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung: Was ist sinnvoll, welche Risiken bestehen?

Dozent: Sebastian Haug

Die Begriffe Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie Patientenverfügung sind in aller Regel schwer oder gar nicht auseinanderzuhalten. Vorlagen aus dem Internet oder Formulare decken häufig nur einen dieser Regelungsbereiche ab und suggerieren aber fälschlicherweise, man habe nun alles Wichtige geregelt. Der Referent erläutert anschaulich und praxisnah, was Sie in welcher Form regeln sollten, um im Fall der Fälle optimal vorgesorgt zu haben. Gleichzeitig wird er Alternativen zur Vollmacht erläutern. Ebenso werden Missbrauchsgefahren aufgezeigt und Möglichkeiten des Schutzes besprochen.

Während und nach dem Vortrag wird der Referent Ihre Fragen beantworten.

Die Vorsorgeberatung, insbesondere die Erstellung von Vollmachten, gehören neben anderen Tätigkeiten zum Berufsalltag der Rechtsanwälte der Kanzlei Schiele Funk Haug GmbH in Ochsenhausen und Biberach.

Datum | Uhrzeit
Termin: Freitag, 24.01.2025 | 18:00 Uhr
Ort

Langenau, Helferhaus

Kurs-Nummer

24H1508035

Informationen zur Veranstaltung

Monya Jabri
Tel. 0731 1530-12
jabri@vh-ulm.de

Plätze

ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

Eintritt 5,00 € Anmeldung erforderlich

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