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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Kreatives Gestalten

»Waldwege« – Ölmalkurs

Dozent: Paul Ganzenmiller

keine Anmeldung mehr möglich

Der Wald – ein deutscher Sehnsuchtsort. Aber so schwer zu malen, so schwer festzuhalten, was uns hineinzieht. Ein wunderbarer Weg führt über kräftige neue eigene Farbigkeit und über das Spachteln der Farbe, um sich nicht im Pinselstrich zu verlieren. Ganz entscheidend ist dabei der malerische und technische Aufbau des Bildes. Ölfarbe hat einen eigenen Charakter und oft sind es Kleinigkeiten, die neue Wege ermöglichen. Nachdem Sie sich mit der grundsätzlichen Technik bekannt gemacht haben, geht es in diesem Kurs viel darum, sich selbst, Farbe, Spachtel und Untergrund auszuprobieren, also um grundsätzlich neue Erfahrungen, die Ihre Ausdrucksmöglichkeiten bereichern. In jedem einzelnen Schritt Ihres Werkes, von der Auswahl der Untergründe bis zu offenen Fragen im kreativen Prozess bin ich für Sie da. Die Fragen jedes*r Einzelnen und die Ergebnisse sind im Vergleich für alle interessant und eröffnen Ihnen neuen künstlerischen Ausdruck und Stil. Ein wenig Erfahrung in Öl- oder Acrylmalerei sollten Sie mitbringen.

Sie benötigen Ölfarben (kein Acryl), Spachteln, Leinwände, Malgründe – rund oder eckig. Eine Materialliste erhalten Sie nach der Buchung.
Die Materialien können auch über den Dozenten bezogen werden. Kosten ca. 40,00 bis 50,00 €

www.ganzenmiller.de

Datum | Uhrzeit
1 Wochenende (10,67 Unterrichtsstunden)
Samstag, 12. Oktober, 14:00 - 18:00 Uhr
Kurs/Veranstaltung muss leider entfallen
Ort

Langenau, Helferhaus, Raum 1

Kurs-Nummer

24H1508122

Beratung

Monya Jabri
Tel. 0731 1530-12
jabri@vh-ulm.de

Plätze

ab 5 Teilnehmer*innen
Kurs ausgefallen

Preis

59,00 €

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