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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Musiktheorie / Musikpraxis

Workshop für Musikmachende:

Strom auf der Bühne und die Tücken des Wechselstroms

Dozent: Alexander Jassner

In Zusammenarbeit mit der Musikerinitiative Ulm e.V.

Bei den meisten Konzerten ist Strom beteiligt. Im Grunde ja trivial, Stecker in die Steckdose und los geht's.Aber manchmal klappt etwas nicht, Sicherungen fliegen, Drähte schmoren, man bekommt elektrische Schläge ...
Ab wann wird es auch mal gefährlich, wann ist es unkritisch? Wieviel Strom fließt denn gerade wirklich? Fragen, die auch für Fachleute nicht einfach zu beantworten sind. Manche Veranstalter bestehen auch auf Sicherheitsvorkehrungen, die nicht alle verstehen.
Inzwischen sind auf einer Bühne viele sehr unterschiedliche Geräte. Vom simplen Handy-Ladegerät über Nebelmaschine und Licht bis zum fetten Subwoofer. Da ist es nicht leicht, Überblick zu behalten.

Wir wollen uns hier Zeit nehmen, Elektrik auf einer Bühne genauer anzuschauen. Bühnen für Musik mit Liveband oder auch DJ.

Wieviele Dreifachstecker dürfen hintereinander stecken, welche Geräte haben einen hohen Einschaltstrom, wo sind typische Fallstricke.

Der Abend kann in die Tiefe gehen. Erfahrungen mit Physik und z.B. das Ohmsche Gesetz sind von Vorteil.
Praktische Vorführungen von kritischen Fällen sind vorgesehen, Fragen können beantwortet werden.

Zielgruppe: Musiker:innen, die mit eigener Technik auf Bühnen stehen.

Dozent: Alexander Jassner. Langjähriger Musiker und Techniker, der beide Seiten der Bühne gut kennt.

Datum | Uhrzeit
1 Abend (4 Unterrichtsstunden) | Mittwoch
Beginn: 26.03.2025 | 19:00 bis 22:00 Uhr
Ort

EinsteinHaus, U 1

Kurs-Nummer

25F0940111

Beratung

Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de

Plätze

ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

23,00 €

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