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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Kunsthandwerk / Werken

Damaststahl-Schmieden

Für Fortgeschrittene

Dozent: Frank Trommer

Wichtig ist zuerst die theoretische Einführung in die Themen Feuerschweißen, Lagenstahl, Damaststahl und Mustersteuerung. Danach geht es an die hohe Kunst des Schmiedens. Wir erstellen ein Paket aus verschiedenen Stählen und verschweißen dieses. Durch mehrmaliges Wiederholen des Prozesses bringen wir dieses auf einen Stahl mit 80 bis 120 Lagen. Aus diesem Rohling wird dann das eigentliche Werkstück ausgearbeitet, meistens handelt es sich um eine Messerklinge.

Anfahrt Über Navigationsgerät
Blaubeuren
Bleiche
Kesselhaus

Hier die Anfahrtsbeschreibung.
Anfahrt aus Richtung Osten / Ulm
2. Auf der B 28 in Richtung Blaubeuren. Dort durch den Ortsteil Gerhausen fahren. Wenn es dann aus Gerhausen herausgeht (leichte Steigung) fährt man über die Bahnbrücke. Links der Hauptstraße folgen, nach ca 100 m am Bahnhof rechts abbiegen in Richtung Stadtmitte.
Nach ca. 1 Kilometer an der Ampelkreuzung rechts abbiegen, an Sparkasse, Schule und Sportplätzen vorbei immer weiter auf der Straße bleiben. Es gibt einen Schlenker um ein kleines Türmchen, dann 2 scharfe Linkskurven.
Nach dem Wohnmobilstellplatz, gegenüber den Tennisplätzen in die Straße Bleiche links einbiegen.
Hier nun den Weg gerade vorfahren, bis zur scharfen Linkskurve, dort nach 50 m auf der rechten Seite parken. Dann zu Fuß weiter bis zum Ende der Straße, dort wieder links, und dann bis hinten in den Hof. Dort die Treppe zur großen Halle hinauf.

Hier noch meine Telefon-Nummern, damit die Teilnehmer*innen von unterwegs evtl. anrufen können
07344 3745 Handy 0172 7315507

(einschl. aller Materialkosten)

Datum | Uhrzeit
4-mal (26,67 Unterrichtsstunden)
Samstag, 14. Dezember, 10:00 - 17:30 Uhr
Sonntag, 15. Dezember, 10:00 - 17:30 Uhr
Dienstag, 17. Dezember, 18:30 - 21:00 Uhr
Mittwoch, 18. Dezember, 18:30 - 21:00 Uhr
Termine
Datum Uhrzeit Ort
Sa., 14.12.2024 10:00 - 17:30 Uhr
So., 15.12.2024 10:00 - 17:30 Uhr
Di., 17.12.2024 18:30 - 21:00 Uhr
Mi., 18.12.2024 18:30 - 21:00 Uhr
Download der Termine
Ort

Blaubeuren, Werkstatt in der Bleiche (neben Kesselhaus)

Kurs-Nummer

24H0960337

Beratung

Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de

Plätze

ab 3 Teilnehmer*innen
nur noch wenige Plätze

Preis

307,00 €

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