Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Ballett / Modern Dance / Verschiedene Tänze
Energie, Ausdauer und Lebensfreude - Kreistänze aus Südosteuropa
Kurs für Anfänger*innen mit und ohne Vorkenntnisse
Dozent: Karlheinz Höfele
Kreistänze fördern die Kondition und Beweglichkeit, bauen Alltagstress ab, trainieren das Gehirn, wecken Freude und Energie durch das Verbundensein im Kreis. Die Tänze aus den Ländern Südosteuropas (vor allem: Bulgarien, Nordmazedonien, Griechenland, Rumänien, Serbien, Albanien und Türkei sowie Tänze der Roma) werden überwiegend im offenen Kreis, vereinzelt auch in Linien getanzt. Wir lernen die wichtigsten Grundtänze aus den Ländern und deren stilistischen Besonderheiten.
Manche Tänze waren ursprünglich nur für Männer oder Frauen, werden aber inzwischen auch im gemischten Halbkreis getanzt. Besonderheiten sind die vielfältigen Rhythmen und Schrittkombinationen sowie die Lebendigkeit der Tänze. Es gibt Geh-, Lauf-, Hüpf- und Sprungschritte. Daneben gibt es auch ruhige und besinnliche Tänze. Auf diese Weise sind die Tänze für Leute, die sich „austoben“ wollen, genauso geeignet wie für diejenigen, die den meditativen Charakter des Tanzens schätzen. Wir tanzen zu Originalmusik vom Datenträger.
Paarweise Anmeldung ist nicht nötig. Bitte Tanz- oder Sportschuhe und etwas zu trinken mitbringen.
Vor der Teilnahme bietet sich der Besuch eines Schnupperkurses 24H0930955 oder 24H0930957 an.
Karlheinz Höfele war 25 Jahre Mitglied des Tanzensembles „Gajda“ in München, davon 10 Jahre als Co-Leitung. In der Zeit hat er mehrere Kurse in München und rund 150 Tanzseminare bei Tanzlehrer*innen aus den Ländern Südosteuropas besucht. Seit 24 Jahren gibt er Tanzunterricht.
10-mal (20 Unterrichtsstunden) | Mittwoch
Beginn: 09.04.2025 | 20:40 bis 22:10 Uhr
Datum | Uhrzeit | Ort | |
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Mi., 09.04.2025 | 20:40 - 22:10 Uhr | Tanzstudio R2 | |
Mi., 30.04.2025 | 20:40 - 22:10 Uhr | Tanzstudio R2 | |
Mi., 07.05.2025 | 20:40 - 22:10 Uhr | Tanzstudio R2 | |
Mi., 14.05.2025 | 20:40 - 22:10 Uhr | Tanzstudio R2 | |
Mi., 21.05.2025 | 20:40 - 22:10 Uhr | Tanzstudio R2 | |
Mi., 28.05.2025 | 20:40 - 22:10 Uhr | Tanzstudio R2 | |
Mi., 04.06.2025 | 20:40 - 22:10 Uhr | Tanzstudio R2 | |
Mi., 25.06.2025 | 20:40 - 22:10 Uhr | Tanzstudio R2 | |
Mi., 02.07.2025 | 20:40 - 22:10 Uhr | Tanzstudio R2 | |
Mi., 09.07.2025 | 20:40 - 22:10 Uhr | Tanzstudio R2 | |
Download der Termine |
Tanja Nova
Tel. 0731 1530-34
nova@vh-ulm.de
ab 8 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
120,00 €