Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
»Vorbild Wildnis – wie kommt die Natur in den Garten«
Führung durch den »Naturgarten Langenau«
Dozent: Oliver Zwirner
Euch erwartet keine klassische Gartenbesichtigung mit nur ein paar hübschen Blumen. Vielmehr werdet ihr ganz viel darüber erfahren, was mit »Wildnis«, »Natur« und »Artenvielfalt« überhaupt gemeint ist und was als Vorlage für den eigenen Naturgarten funktionieren kann.
Wir werden uns dann bei der Gartenführung auch die einzelnen Biotopelemente im Naturgarten anschauen und dazu den Hintergrund und den Nutzen für die Artenvielfalt erklären. Wir geben euch u.a. Antworten auf die folgenden Fragen:
Was sind die Unterschiede zwischen Honig- und Wildbienen?
Warum heimische Wildpflanzen und was ist Koevolution?
Wie können bestimmte Tierarten gezielt gefördert werden?
Wieviel »Natur« ist ein Naturgarten und was ist Wildnis?
Störungsökologie: Warum muss der Mensch eingreifen?
Wie kann möglichst insektenschonend gemäht werden?
Welchen Nutzen haben wir vom biologischen Gleichgewicht?
Wie geht insektenschonendes Licht?
Fragen und Diskussion jederzeit erwünscht!
Referent: Oli Zwirner, sein Beruf Wirtschaftsingenieur, seine Berufung die Natur. Dabei zählen für ihn vor allem messbare Erfolge für die Artenvielfalt. Seit 2012 arbeitet er mit seiner Familie an einem über 3.000 qm großen Naturgarten (www.naturgarten-langenau.de).
Die Führung findet draußen und bei jedem Wetter statt, bitte an entsprechende Bekleidung denken. Ein eigener Garten ist für die Teilnahme keine Voraussetzung. Hunde an der Leine sind erlaubt.
Parken: Parkplätze gibt es 100 m vom Garten entfernt in der Karlstrasse direkt vor der Ludwig-Uhland-Schule (an der Einmündung zur Rosenstraße). Von dort aus lauft ihr in der Rosenstraße genau auf unser naturbelassenes Holzhaus zu.
Anmeldung erforderlich
1 Nachmittag (2,67 Unterrichtsstunden) | Sonntag
Beginn: 20.07.2025 | 14:00 bis 16:00 Uhr
Langenau, Nelkenstr. 13
Kurs-Nummer25F1508064
Monya Jabri
Tel. 0731 1530-12
jabri@vh-ulm.de
ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
5,00 €