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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Entspannung + Selbstwahrnehmung

Mindfulness-based stress reduction (MBSR)

Dozentin: Eva Rothenbacher

Stressbewältigung durch Achtsamkeit – für mehr Gelassenheit, Ruhe und Klarheit.
Stress ist ein weitverbreitetes Phänomen und kann auf Dauer krank machen. Stresserleben kann Lebensfreude und -energie rauben und sich langfristig körperlich auswirken. Das Üben von Achtsamkeit ist ein geeigneter Weg runter von einem hohen Stresslevel, raus aus dem stressigen Hamsterrad und hin zu mehr Lebensfreude.

Mindfulness Based Stress Reduction, also Stressbewältigung durch Achtsamkeit, wurde von Prof. Dr. Jon Kabat-Zinn in den USA entwickelt und ist ein ganzheitliches und nachhaltig wirkendes Trainingsprogramm zum besseren Umgang mit Stress. Ursprünglich richtete sich das Programm an Schmerzpatienten, heute ist das Programm jedem und jeder zugänglich. Das Prinzip der Achtsamkeit üben wir im Kurs mit Körperwahrnehmung, sanften Dehnungsübungen und angeleiteten Meditationen. An acht Terminen mit je zweieinhalb Stunden einmal pro Woche und einem zusätzlichen Achtsamkeitstag, der in Stille begangen wird, beschäftigen wir uns mit den Themen Wahrnehmung, Stress und Kommunikation. Übungen, kurze Wissensvermittlung und der gemeinsame Austausch sind wichtige Säulen des Achtsamkeitstrainings, da MBSR eine erfahrungsbasierte Methode ist.

Die Wirksamkeit von MBSR ist wissenschaftlich in vielfacher Weise in klinischen Studien belegt:
• verbessertes Allgemeinbefinden von Teilnehmenden
• Besserer Umgang mit Stress
• Positive Auswirkungen auf verschiedene Erkrankungen wie beispielsweise Bluthochdruck, Spannungskopfschmerz, chronische Schmerzen u.a.
• Verminderung von Ängstlichkeit und Depressivität
• Positive Effekte auf Aufmerksamkeit, Schlafqualität, prosoziales Verhalten, Lebensqualität, Kreativität und das Immunsystem

Voraussetzungen für die Teilnahme:
Der Kurs steht allen Menschen offen. Es wird die Bereitschaft erwartet, zusätzlich zum Kurs zu Hause zu praktizieren. Eine Teilnahme an der Infoveranstaltung ist dringend empfohlen. Diese findet am 17.09.2024 statt und ist kostenfrei und unverbindlich. Zu finden ist diese Infoveranstaltung unter der Kursnr. 24H1080551. Wir bitten um Anmeldung.

Zusätzlich bietet die Dozentin nach der Infoveranstaltung im Vorfeld des Kurses ca. 15-minütige Einzelgespräche an. Beides ist kostenfrei.

Dozentin: Eva Rothenbacher, MBSR-Lehrende i.A. am Odenwaldinstitut
- Langjährige Mitarbeiterin in einem Bildungsunternehmen, viele Jahre davon Mitglied der Geschäftsführung
- Umfangreiche didaktische Erfahrung als Dozentin für Englisch, Medizinisches Englisch, Deutsch als Fremdsprache, Selbstmanagement und Creative Dance
- Übersetzerin und PR-Beraterin

Datum | Uhrzeit
9-mal (36 Unterrichtsstunden)
Sonntag, 29. September, 10:00 - 12:30 Uhr
Sonntag, 13. Oktober, 10:00 - 12:30 Uhr
Sonntag, 20. Oktober, 10:00 - 12:30 Uhr
Sonntag, 3. November, 10:00 - 12:30 Uhr
Sonntag, 10. November, 10:00 - 12:30 Uhr
Sonntag, 17. November, 10:00 - 12:30 Uhr
Sonntag, 24. November, 10:00 - 17:00 Uhr
Sonntag, 1. Dezember, 10:00 - 12:30 Uhr
Sonntag, 8. Dezember, 10:00 - 12:30 Uhr
Termine
Datum Uhrzeit Ort
So., 29.09.2024 10:00 - 12:30 Uhr Tanzstudio R1
So., 13.10.2024 10:00 - 12:30 Uhr Tanzstudio R1
So., 20.10.2024 10:00 - 12:30 Uhr Tanzstudio R1
So., 03.11.2024 10:00 - 12:30 Uhr Tanzstudio R1
So., 10.11.2024 10:00 - 12:30 Uhr Tanzstudio R1
So., 17.11.2024 10:00 - 12:30 Uhr Tanzstudio R1
So., 24.11.2024 10:00 - 17:00 Uhr Tanzstudio R1
So., 01.12.2024 10:00 - 12:30 Uhr Tanzstudio R1
So., 08.12.2024 10:00 - 12:30 Uhr Tanzstudio R1
Download der Termine
Beratung

Sara Pommerenke
Tel. 0731 1530 57
sarapommerenke@vh-ulm.de

Plätze

ab 8 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

350,00 €

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