Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Zielgruppe:
Anwenderinnen und Anwender im Bereich Finanzbuchhaltung.
Seminarvoraussetzungen: Erforderliches Wissen: Buchführungskenntnisse, Empfohlenes Wissen: Grundkenntnisse in der Handhabung des SAP Systems
Seminarziele: Diese Schulung ist speziell für Anwenderinnen und Anwender im Unternehmen konzipiert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlernen die grundlegenden Prozessschritte der Kreditorenbuchhaltung und Debitorenbuchhaltung in SAP® S/4HANA. Im Fokus der Schulung stehen die praktischen Anforderungen des Fachpersonals in der Kreditorenbuchhaltung und Debitorenbuchhaltung. Anhand themenbezogener Übungen, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst am PC bearbeiten, kann damit in Zukunft die Finanzbuchhaltung routiniert erledigt werden.
Seminardauer: 14 Unterrichtseinheiten
Seminarinhalt: Pflegen von Kreditoren- / Debitorenstammsätzen – Buchungen in Kreditoren- / Debitorenbuchhaltung
Durchführen eines Zahllaufs / Mahnlaufs – Integration zwischen Debitorenbuchhaltung und Kundenauftragsbearbeitung – Integration zwischen Kreditorenbuchhaltung und Beschaffung.
Abschluss: Original SAP®-Bildungspartner-Zertifikat
Die Teilnahme am Kurs findet über den eigenen Rechner von zuhause aus statt. Mehr Informationen zur Lehrmethode finden Sie unter: http://www.xpert-business.eu/de/kooperationspartner/alfatraining/alfatraining_infoblatt_videotechnik.pdf
Systemvoraussetzungen:
1. Betriebssystem:
- Microsoft Windows 7 oder neuer (nur 64-bit)
- Apple macOS 10.12 (sierra) oder neuer
2. Hardware:
- 64-bit Prozessor
- Mikrofon und Lautsprecher (Headset empfohlen)
- Webcam
3. Internetverbindung:
- Kabel oder DSL mit 6 Mbit/s Bandbreite
- LAN-Verbindung
ESF-Fachkursförderung (Ermäßigung um 30 oder 70 Prozent möglich
1 Wochenende (14 Unterrichtsstunden)
Datum | Uhrzeit | Ort | |
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Fr., 21.02.2025 | 13:00 - 18:00 Uhr | ||
Sa., 22.02.2025 | 09:00 - 16:15 Uhr | ||
Download der Termine |
Webinar mit alfaview®, Einloggen von zu Hause
Kurs-Nummer24H1403211
Norbert Herre
Tel. 0731 1530-16
herre@vh-ulm.de
ab 1 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
315,00 €