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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Gesundheit

Online-Kurs: Beckenboden trifft Yoga – Ein Kurs für Frauen

Dozentin: Sara Pommerenke

Der Beckenboden bildet in unserer Körpermitte die Basis für die Aufrichtung. Ist er kräftig und elastisch, bewegen wir uns leicht und aufrecht, können freier atmen und fühlen uns in unserer Mitte. In diesem Kurs kombinieren wir dynamische Übungen für den Beckenboden mit klassischen Asanas (Yoga-Haltungen).

Fünf Vorteile von Beckenboden-Yoga:
- bewusste Aktivierung und Entspannung der Beckenbodenmuskulatur
- bessere Haltung durch innere Aufrichtung
- physiologisch sinnvolle Ausführung der Asanas
- Lösen von Verspannungen im Schulter-Nacken-Bereich
- mentale Erdung und Zentrierung

Zielgruppe: Frauen (nach einer Geburt sollte ein Rückbildungskurs abgeschlossen sein)
Sie benötigen: Matte, feste Decke, Hocker, Gürtel

Der Kurs wird über die Online-Plattform »Zoom« angeboten und ist interaktiv.
Damit sich alle Teilnehmer*innen wohl und sicher in der Gruppe fühlen, bitte die Kamera (Laptop, Tablet, Smartphone genügt) so aus ausrichten, dass wir uns sehen können.

Link Rechtliche Bestimmungen und Datenschutz ZOOM:
https://zoom.us/docs/de-de/privacy-and-legal.html

Datum | Uhrzeit
14-mal (23,33 Unterrichtsstunden) | Dienstag
Beginn: 08.10.2024 | 18:00 bis 19:15 Uhr
Termine
Datum Uhrzeit Ort
Di., 08.10.2024 18:00 - 19:15 Uhr Zoom 15
Di., 15.10.2024 18:00 - 19:15 Uhr Zoom 15
Di., 22.10.2024 18:00 - 19:15 Uhr Zoom 15
Di., 05.11.2024 18:00 - 19:15 Uhr Zoom 15
Di., 12.11.2024 18:00 - 19:15 Uhr Zoom 15
Di., 19.11.2024 18:00 - 19:15 Uhr Zoom 15
Di., 26.11.2024 18:00 - 19:15 Uhr Zoom 15
Di., 03.12.2024 18:00 - 19:15 Uhr Zoom 15
Di., 10.12.2024 18:00 - 19:15 Uhr Zoom 15
Di., 17.12.2024 18:00 - 19:15 Uhr Zoom 15
Di., 07.01.2025 18:00 - 19:15 Uhr Zoom 15
Di., 14.01.2025 18:00 - 19:15 Uhr Zoom 15
Di., 21.01.2025 18:00 - 19:15 Uhr Zoom 15
Di., 28.01.2025 18:00 - 19:15 Uhr Zoom 15
Download der Termine
Ort

Zoom 15

Kurs-Nummer

24H0400061

Beratung

Sara Pommerenke
Tel. 0731 1530 57
sarapommerenke@vh-ulm.de

Plätze

ab 5 Teilnehmer*innen
nur noch wenige Plätze

Preis

145,00 €

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