Jump to the content of the page
SearchMy vh0

Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Sprachen

Online-Kurs: Norwegisch A1/A2

Dozentin: Rachana Cornelia Brand

Material: Lehrbuch: Norsk for deg neu A1-A2 (Kurs- und Übungsbuch), ab Lekt. 12
(ISBN 978-3-12-528925-3)

Faszination Norwegisch –- Du verfügst bereits über Grundkenntnisse des Norwegischen? Du kannst dich und deine Familie bereits auf Norwegisch vorstellen, über deine Arbeit/Hobbys sprechen, im Laden etwas auf Norwegisch einkaufen, über etwas Vergangenes berichten und über deine Pläne in der Zukunft erzählen? In diesem Kurs erweitern wir die Grundlagen, achten auf die Feinheiten, um erste Gespräche korrekt führen zu können. Der Einstieg gelingt leicht dank der Ähnlichkeit zum Deutschen und Englischen. Gleichzeitig empfehle ich, die Grundlagen gut zu lernen, um bald die wirklich typisch norwegische Ausdrucksweise –- und richtige Aussprache – zu meistern. Neben der Sprache werden wir auch auf kulturelle Besonderheiten in der Lebensweise in Norwegen eingehen. Die ideale Vorbereitung daher für alle, die mit dem Gedanken spielen, einmal eine längere Zeit in Norwegen zu verbringen oder gar ganz auszuwandern.

Dieser Online-Kurs findet mit der Software Zoom statt. Kurz vor Kursbeginn erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link zum Kurs.
Technische Voraussetzungen: Stabile Internetverbindung, funktionierende E-Mail-Adresse, Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit Kamera, Lautsprecher und Mikrofon bzw. Headset.

Datum | Uhrzeit
10-mal (16,67 Unterrichtsstunden) | Donnerstag
Beginn: 10.10.2024 | 20:00 bis 21:15 Uhr
Termine
Datum Uhrzeit Ort
Do., 19.09.2024 20:00 - 21:15 Uhr Online (fällt aus)
Do., 26.09.2024 20:00 - 21:15 Uhr Online (fällt aus)
Do., 10.10.2024 20:00 - 21:15 Uhr Online
Do., 17.10.2024 20:00 - 21:15 Uhr Online
Do., 24.10.2024 20:00 - 21:15 Uhr Online
Do., 31.10.2024 20:00 - 21:15 Uhr Online
Do., 07.11.2024 20:00 - 21:15 Uhr Online
Do., 14.11.2024 20:00 - 21:15 Uhr Online
Do., 21.11.2024 20:00 - 21:15 Uhr Online
Do., 28.11.2024 20:00 - 21:15 Uhr Online
Do., 05.12.2024 20:00 - 21:15 Uhr Online (zusätzlich)
Do., 12.12.2024 20:00 - 21:15 Uhr Online (zusätzlich)
Download der Termine
Ort

Online

Kurs-Nummer

24H1170030

Beratung

Bettina Brandez
Tel. 0731 1530-33
brandez@vh-ulm.de

Plätze

ab 4 Teilnehmer*innen
nur noch wenige Plätze

Preis

128,00 €

Zurück
Jump to the top of the page