Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Online-Veranstaltung: Yule – nordische Weihnachtstradition
Norwegischer Vorleseabend
Dozentin: Rachana Cornelia Brand
Allabendliches Vorlesen ist ein Ritual, das leider viel zu oft vernachlässigt wird. Dabei fördert Vorlesen den Spracherwerb und ist daher besonders für Sprachschüler geeignet, die keinen direkten tagtäglichen Kontakt mit der Fremdsprache haben.
Während geschriebenes Norwegisch sich auf Grund der Verwandtschaft mit dem Deutschen und Englischen hin und wieder sogar ohne oder mit nur geringen Norwegischkenntnissen entschlüsseln lässt, stellt das Verstehen von gesprochenem Norwegisch jedoch alle Lernenden vor beachtliche Schwierigkeiten. Und das nicht nur auf Grund regionaler Dialekte im Norwegischen, sondern weil ein guter Anteil der geschriebenen Buchstaben nicht ausgesprochen wird. Hörbücher von Norwegisch-Muttersprachlern gelesen sind für Anfänger der Norwegischen Sprache oftmals zu überfordernd.
Gönne dir daher einen Vorleseabend mit Rachana.
Sie liest eine oder mehrere Geschichten zum obengenannten Thema auf Norwegisch vor, in einem reduzierten Sprechtempo, teilweise mit vereinfachtem Satzbau, angepasst an alle Norwegischlernenden. Eine schriftliche Fassung wird allen Teilnehmenden zur Verfügung gestellt, ebenso wie die deutsche Übersetzung. Für Anfänger mit geringen Vorkenntnissen bietet es sich an, den norwegischen Text mit vor Augen zu haben während des Vorlesens. Fortgeschrittenere Norwegischlernende können überprüfen, wie viel sie ohne Zuhilfenahme des Textes schon verstehen. Auch diejenigen, die über (noch) keine Norwegischkenntnisse verfügen, dürfen gerne teilnehmen und sich vom Klang der fremden Sprache inspirieren lassen, dies hat oftmals eine entspannende Wirkung.
Am Ende der Stunde bleibt Zeit, um Fragen zu stellen, sowohl zum Inhalt als auch zu sprachlichen Ausdrücken/Strukturen.
Diese Online-Veranstaltung findet mit der Software Zoom statt. Vor der Veranstaltung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Zugangslink.
Technische Voraussetzungen: Stabile Internetverbindung, funktionierende E-Mail-Adresse, Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit Kamera, Lautsprecher und Mikrofon bzw. Headset.
Termin: Sonntag, 22.12.2024 | 18:30 Uhr
Online
Kurs-Nummer24H1170107
Bettina Brandez
Tel. 0731 1530-33
brandez@vh-ulm.de
ab 5 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
Eintritt 15,00 €