Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
vh Akademie – »Kleine Spende – große Wirkung?«
Zwischen Mitleidsindustrie und Solidarität
Dozent*innen: Lothar Heusohn, Eberhard Frey
vh Akademie – Wintersemester 2024
(2. Dezember 2024 bis 3. Februar 2025 )
Mit der vh Akademie möchten wir ein Angebot für Frauen und Männer machen, die an allgemeinbildenden Themen interessiert sind, gerne neue Menschen kennenlernen und miteinander ins Gespräch kommen möchten. Damit auch berufstätigen Personen die Teilnahme möglich ist, haben wir die Termine auf den späteren Nachmittag gelegt.
Die vh Akademie findet wöchentlich montags von 16:00 bis 17:30 Uhr statt. Der nächste Themenblock startet am Montag, den 2. Dezember im Club Orange der Ulmer Volkshochschule. Nach Ablauf des Kurses sind weitere Angebote im Rahmen der vh Akademie geplant.
Die sechste Seminarreihe der vh Akademie steht unter dem Thema:
Kleine Spende - große Wirkung?
Zwischen Mitleidsindustrie und Solidarität
Dieses Seminar beleuchtet an 7 Terminen die Auswirkungen von Hilfsangeboten über Nichtregierungsorganisationen (NGO's), kirchliche Gruppen und staatlicher Entwicklungshilfe.
Wir möchten in diesem Seminar ein tieferes Verständnis für die Konsequenzen von Spenden, das Spannungsfeld von Hilfsorganisationen und die Effektivität von staatlicher Entwicklungszusammenarbeit vermitteln. Kommen meine Spenden da an, wo ich es möchte? Und können Spenden Leid lindern und dabei Armut und Hunger bekämpfen?
Teil 1: Die Mitleidsindustrie
Lothar Heusohn
»Fröhliches Kinderlachen. Mit einer Patenschaft nehmen Sie einem Kind schwere Lasten von seinen Schultern. Befreien Sie ein Kind von seinen Sorgen und schenken Sie ihm ein fröhliches Kinderlachen.« Mit diesen Worten wirbt zum Beispiel eine Hilfsorganisation für die Übernahme von Patenschaften. Und wer möchte nicht mit dafür sorgen, dass ein Kind von »seinen Sorgen befreit« wird und die Möglichkeit erhält, »frohen Mutes vorauszuschauen«? Keine Frage: Die »Mitleidsindustrie« blüht. Ein Blick hinter die Fassade der »humanitären Intervention« und der Mitleidsproduktion.
Termine
Montag, 02. Dezember, 16 bis 17:30 Uhr
Montag, 09. Dezember, 16 bis 17:30 Uhr
Montag, 16. Dezember, 16 bis 17:30 Uhr
Teil 2: Staatliche Entwicklungszusammenarbeit
Eberhard Frey
In Zeiten leerer Kassen und zunehmender Unsicherheit auf der politischen Weltbühne nimmt die Kritik an der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit zu. Um sich zu diesem Thema eine fundierte Meinung bilden zu können, vermittelt das Seminar anhand ausgewählter Beispiele, wie Projekte vorbereitet, geplant, finanziert und durchgeführt werden.
Es wird dargestellt, welche Art der Hilfsmaßnahmen durch welche Organisationsformen (staatliche Kooperation versus spendenfinanzierte Sofortmaßnahmen) erbracht werden können, und warum beide Strukturen für eine schnelle und nachhaltige Unterstützung von Partnerstaaten unverzichtbar sind.
Termine
Montag, 13. Januar, 16 bis 17:30 Uhr
Montag, 20. Januar, 16 bis 17:30 Uhr
Montag, 27. Januar, 16 bis 17:30 Uhr
Neu: Gemeinsamer Abschlusstermin mit beiden Referenten
In einem gemeinsamen Abschlusstermin mit beiden Referenten möchten wir offene Fragen klären und die Erkenntnisse aus Teil 1 und 2 zusammenführen. Welche Ergebnisse können wir festhalten?
Termin
Montag, 03. Februar, 16 bis 17:30 Uhr
Ihre Referenten
Lothar Heusohn hat Soziologie und Politikwissenschaft an der Universität Frankfurt am Main mit Schwerpunkt Sowjetunion studiert. Er war von1981 bis 2016 Fachbereichsleiter für Politik – Gesellschaft – Umwelt an der Ulmer Volkshochschule. Seit Anfang der 1970er-Jahre ist er engagiert in der Solidaritäts- und Menschenrechtsarbeit. Er hält zahlreiche Vorträge und Seminare und verfasste Aufsatz- und Buchveröffentlichungen zur politischen Bildungsarbeit und zur Dritte-Welt-Arbeit.
Eberhard Frey, Ingenieur, war die letzten 20 Jahre als Projektleiter und bis zum Ruhestand als Programmdirektor und Cluster-Coordinator für die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH tätig. In dieser Zeit begleitete er bis 2023 die Projektstandorte Serbien, Äthiopien, Usbekistan, Tadschikistan, Kirgisistan, Laos, Palästina und Gaza.
7-mal (14 Unterrichtsstunden)
Datum | Uhrzeit | Ort | |
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Mo., 02.12.2024 | 16:00 - 17:30 Uhr | Club Orange | |
Mo., 09.12.2024 | 16:00 - 17:30 Uhr | Club Orange | |
Mo., 16.12.2024 | 16:00 - 17:30 Uhr | Club Orange | |
Mo., 13.01.2025 | 16:00 - 17:30 Uhr | Club Orange | |
Mo., 20.01.2025 | 16:00 - 17:30 Uhr | Club Orange | |
Mo., 27.01.2025 | 16:00 - 17:30 Uhr | Club Orange | |
Mo., 03.02.2025 | 16:00 - 17:30 Uhr | Club Orange | |
Download der Termine |
Kirsten Tretter
Tel. 0731 1530-40
tretter@vh-ulm.de
ab 10 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
70,00 €