Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Yoga-Fortbildung: Yoga Flow & Yoga Dance
Yoga im Fluss des Lebens, im Fluss und Tanz der Asanas Für Übende und Lehrende
Dozentin: Beate Cuson
Lasse dich berühren von der Kraft der belebten und getanzten Asanas und Flows, von der Begegnung des Augenblicks.
Hier findest du den Raum und die Zeit für dich und deinen eigenen Ausdruck, ohne Bewertungen und ohne Ansprüche.
Yoga ist Yoga und doch können wir die Asanas und Flows wie einen Tanz ausführen, einen eigenen Tanz kreieren, sie fließen lassen in unserem Rhythmus, unserem Tempo, mal schneller, dynamischer, mal länger verweilend. Wir genießen die Freiheit und den Raum mit der Bewegung zu spielen und kreativ zu sein, unsere Variante zu finden, ohne dabei die gesunde und sichere äußere Form zu verlieren. Wir führen die Asanas und Flows aus mit Achtsamkeit, Gefühl und innerem Wahrnehmen, intuitiv und sinnlich, beseelt und mit unserer Energie belebt.
Im Tanz der Asanas erleben wir eine Verbindung der Klarheit und Achtsamkeit des Yoga und der Musikalität und Kreativität des Tanzes. Inspiriert von Musik aus der ganzen Welt werden wir uns von den Asanas bewegen lassen in Aktivität und Stille, Anspannung und Entspannung, im Verweilen und Innehalten. Wir kultivieren ein tiefes Gefühl der Einheit von Körper und Geist, Atem und Bewegung.
Diese Fortbildung lässt Yoga Flow und Yoga Dance mit viel Freude, spielerisch, intuitiv und mit viel Raum für Fragen erleben. Die Grundlagen des Yoga Dance finden wir im Flow Yoga, erleben und verkörpern aber im Yoga Dance mehr das eigene, individuelle Beleben und Beseelen der Asanas und Flows.
Themen der Fortbildung (Auswahl)
– Die Wurzeln des Yoga Dance
– Prinzipien der Bewegung
– Prinzipien des Flow Yoga
– Prinzipien des Yoga Dance
– Was ist eigentlich Tanz? Was bedeutet mehr Kreativität in einem Asana?
– Die Bedeutung von eigenem Rhythmus und Tempo
– Wie kultiviere ich mehr Tiefe und Beseelung im Asana und Flow?
– Atem und Bewegung
– Reise in harmonische und gesunde Bewegungen
– Kultivieren der Achtsamkeit und der Meditation
– Meditation in der Bewegung und im Verweilen
– Bedeutung der Faszien im Flow Yoga und Yoga Dance
– Die Kunst des unterstützenden Einsatzes von Musik
– Vinyasa Karma: Die Kunst eines harmonischen und sinnvollen Flows/Tanzes
– Yoga Dance mit bestimmten Themen, für unterschiedliche Ziel- und Altersgruppen
Dauer der Fortbildung
Neun Monate, 83 Unterrichtseinheiten
Termine
1. Seminarblock
Freitag, 12. April 2024, 15:30 bis 18:30 Uhr
Samstag, 13. April 2024, 9:30 bis 13 Uhr und 15 bis 18:30 Uhr
Sonntag, 14. April 2024, 9:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr
2. Seminarblock
Freitag, 14. Juni 2024, 15:30 bis 18:30 Uhr
Samstag, 15. Juni 2024, 9:30 bis 13 Uhr und 15 bis 18:30 Uhr
Sonntag, 16. Juni 2024, 9:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr
3. Seminarblock
Freitag, 6. Dezember 2024, 15:30 bis 18:30 Uhr
Samstag, 7. Dezember 2024, 9:30 bis 13 Uhr und 15 bis 18:30 Uhr
Sonntag, 8. Dezember 2024, 9:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr
4. Seminarblock
Freitag, 31. Januar 2025, 15:30 bis 18:30 Uhr
Samstag, 1. Februar 2025, 9:30 bis 13 Uhr und 15 bis 18:30 Uhr
Sonntag, 2. Februar 2025, 9:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr
Zeitraum April bis Dezember 2024
Datum | Uhrzeit | Ort | |
---|---|---|---|
Fr., 12.04.2024 | 15:30 - 18:30 Uhr | Seminarraum 5 | |
Sa., 13.04.2024 | 09:30 - 18:30 Uhr | Seminarraum 6 | |
So., 14.04.2024 | 09:30 - 16:00 Uhr | Seminarraum 5 | |
Fr., 14.06.2024 | 15:30 - 18:30 Uhr | Seminarraum 5 | |
Sa., 15.06.2024 | 09:30 - 18:30 Uhr | Seminarraum 5 | |
So., 16.06.2024 | 09:30 - 16:00 Uhr | Seminarraum 5 | |
Fr., 27.09.2024 | 15:30 - 18:30 Uhr | Seminarraum 5 | (fällt aus) |
Sa., 28.09.2024 | 09:30 - 18:30 Uhr | Seminarraum 5 | (fällt aus) |
So., 29.09.2024 | 09:30 - 16:00 Uhr | Seminarraum 5 | (fällt aus) |
Fr., 06.12.2024 | 15:30 - 18:30 Uhr | Seminarraum 5 | |
Sa., 07.12.2024 | 09:30 - 18:30 Uhr | Seminarraum 5 | |
So., 08.12.2024 | 09:30 - 16:00 Uhr | Seminarraum 5 | |
Fr., 31.01.2025 | 15:30 - 18:30 Uhr | Seminarraum 5 | |
Sa., 01.02.2025 | 09:30 - 18:30 Uhr | Seminarraum 5 | |
So., 02.02.2025 | 09:30 - 16:00 Uhr | Seminarraum 5 | |
Download der Termine |
Claudia Stern
Tel. 0731 1530-27
stern@vh-ulm.de
ab 12 Teilnehmer*innen
Anmeldung nur über Fachbereich möglich.
1200,00 €