Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Yoga-Fortbildung: Yogaunterricht für Senioren
Für Lehrende und Menschen mit Bezug zur Zielgruppe
Dozentin: Simone Schmid
In einer älter werdenden Gesellschaft ist es wichtig, Lebensqualität zu erhalten. Das wachsende Interesse am Seniorenyoga ist Chance und Herausforderung zugleich. Übende können hier auf körperlicher und seelischer Ebene profitieren. Kraft, Beweglichkeit und Balance werden beübt, Yoga dient in diesem Bereich als Sturzprophylaxe. Gleichzeitig werden aber auch die Konzentration und das Gedächtnis trainiert.
In einem Senioren-Kurs geht es um die Freude am Leben und das Bewusstsein, gesundheitliche Einschränkungen anzunehmen und gut damit umzugehen. Für Kursleiter*innen sind diese Kurse sehr bereichernd und herzerwärmend.
Die Fortbildung richtet sich als Zusatzqualifikation an Yogalehrende, die ihr Angebot erweitern möchten, an Pflegekräfte, Therapeut*innen, aber auch an Menschen, die gerne mit älteren und alten Menschen zusammen sind und nach Yoga-Impulsen und sinnvollen Übungen suchen.
Inhalte:
- Theorie typischer Beschwerden/Krankheitsbilder
- darauf angepasste Yogapraxis, Kursaufbau
- Hilfsmitteleinsatz, Alternativen, Kontraindikationen
- altersgerechtes Anleiten im jungen Alter, mittleren und hohen Alter, auch bei Demenz
- Yoga auf dem Stuhl
- Sinnesübungen aus der ergotherapeutischen Praxis als Ergänzung
Es gibt ein Skript mit exemplarischen Yoga-Stunden.
2 Wochenenden (24 UStd.)
Samstag, 2. November 2024, 9:30 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr
Sonntag, 3. November 2024, 9:00 bis 12:30 Uhr
Samstag, 18. Januar 2025, 9:30 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr
Sonntag, 19. Januar 2025, 9:00 bis 12:30 Uhr
Datum | Uhrzeit | Ort | |
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Sa., 02.11.2024 | 09:30 - 17:00 Uhr | Seminarraum 5 | |
So., 03.11.2024 | 09:00 - 12:30 Uhr | Seminarraum 5 | |
Sa., 18.01.2025 | 09:30 - 17:00 Uhr | Seminarraum 5 | |
So., 19.01.2025 | 09:00 - 12:30 Uhr | Seminarraum 5 | |
Download der Termine |
Claudia Stern
Tel. 0731 1530-27
stern@vh-ulm.de
ab 10 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
330,00 €