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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Yoga-Fortbildungsseminare

Yoga-Workshop: Faszinierendes Yoga

Eine neue Sichtweise auf ein Jahrtausende altes, bewährtes Übungssystem Für Übende und Lehrende

Dozentin: Dagmar Wurster

Ein Netz ohne Anfang und Ende:
Bindegewebe durchdringt und umhüllt den gesamten Körper, jeden Muskel, jedes Gelenk, jedes Organ. Verlieren die Faszien ihre Elastizität und Gleitfähigkeit durch Verletzungen, Bewegungsmangel oder Überbelastung, können Schmerz­syndrome und selbst schwere Krankheiten folgen.

Kreuz: Die Lendenfaszie steht im Verdacht, die Ursache für viele Rückenleiden zu sein.
Nacken: Fehlhaltungen am Schreibtisch führen oft zu Schmerzen in den Schulter- und Nackenfaszien
Lunge: Lungen-Bindegewebe sorgt für die Elastizität. Organ­versteifungen sind an vielen Leiden beteiligt.
(Quelle: Geo 02/2015)

Faszien-Yoga ist kein neues Übungssystem innerhalb von Yoga, aber eine neue Sichtweise, die uns hilft, den Körper gesund zu halten und besser zu verstehen. Dieser „faszinierende“ Übungsansatz kann uns dem eigentlichen Ziel des Yoga näher bringen: Dem Gefühl von „Eins-Sein“ – einem tief empfundenen Gefühl von Wohlbehagen, Gesundheit und Glückseligkeit.

Datum | Uhrzeit
1 Nachmittag (5,33 Unterrichtsstunden) | Freitag
Beginn: 21.02.2025 | 15:00 bis 19:00 Uhr
Ort

EinsteinHaus, Seminarraum 5

Kurs-Nummer

25F1030042

Beratung

Claudia Stern
Tel. 0731 1530-27
stern@vh-ulm.de

Plätze

ab 10 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

59,00 €

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