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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Bildungszeit

Yogaseminar: Hurra, wir werden älter!

Yoga im Fluss des Lebens, im Fluss und Tanz der Asanas Für Übende und Lehrende

Dozentin: Beate Cuson

Yoga ist ein Weg, der uns wundervoll unterstützen kann mit den Herausforderungen des Lebens und dem Älterwerden mit mehr Gelassenheit umzugehen. Es bietet viele Möglichkeiten, lange kräftig, stark und beweglich zu sein. Und das nicht nur körperlich, sondern auch geistig, seelisch und spirituell.

Yoga ist eine spannende Entdeckungsreise hin zu dem, was uns guttut und das besonders mit zunehmendem Alter. Es gibt uns die Möglichkeit unserem Leben mehr Richtung und Tiefe zu geben und mit den vielfältigen Anforderungen im Fluss der Zeit heilsam umzugehen.

Im Üben der Asanas und Flows wollen wir besonders die Freude an der Bewegung, das spielerische Ausprobieren und neugierige Erforschen sowie das eigene sinnliche Erleben kultivieren und dabei auch immer unseren eigenen Rhythmus finden. Besonders die fließenden und tanzenden Bewegungen sind so wohltuend für unseren Körper, fördern eine harmonische Kraft, faszinierende Geschmeidigkeit und Anmut.

Wir werden an diesem Wochenende genussvoll und beschwingt durch die Asanas fließen und sie auch tanzen lassen. Und dabei Qualitäten kultivieren, die uns mehr in die Fülle des Lebens führen. Qualitäten wie Vertrauen, Achtsamkeit, Dankbarkeit, innere Ruhe, heitere Gelassenheit, Schönheit, Stärke und Glück.

Auch werden wir auf spezifische Themen eingehen, u.a. Ernährung im Alter, Wechseljahre, gesundheitliche Herausforderungen, Muskeltraining im Alter und all die Fragen, die so auftauchen werden.

Es ist nie zu spät, ein erfülltes und glückliches Leben zu leben

Der Kurs kann auch als Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) genutzt werden.

Datum | Uhrzeit
1 Wochenende (19,33 Ustd.)
Freitag, 2. Mai 2025, 15:30 bis 18:30 Uhr
Samstag, 3. Mai 2025, 9:30 bis 13 Uhr und 15 bis 18:30 Uhr
Sonntag, 4. Mai 2025, 9:30 bis 14 Uhr
Termine
Datum Uhrzeit Ort
Fr., 02.05.2025 15:30 - 18:30 Uhr Seminarraum 5
Sa., 03.05.2025 09:30 - 18:30 Uhr Seminarraum 5
So., 04.05.2025 09:30 - 14:00 Uhr Seminarraum 5
Download der Termine
Ort

EinsteinHaus, Seminarraum 5

Kurs-Nummer

25F1028815

Beratung

Claudia Stern
Tel. 0731 1530-27
stern@vh-ulm.de

Plätze

ab 12 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

300,00 €

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