Bildungszeit an der vh ulm
zu den AngebotenLust auf Weiterbildung?
Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.
Gesetzliche Regelung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.
Nähere Informationen finden Sie unter bildungsurlaub.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.
Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Yogaseminar: Yoga Flow & Yoga Dance
Yoga im Fluss des Lebens, im Fluss und Tanz der Asanas Für Übende und Lehrende
Dozentin: Beate Cuson
Yoga ist Yoga – und doch können wir die Asanas und Flows wie einen Tanz ausführen, einen eigenen Tanz kreieren, sie fließen lassen in unserem Rhythmus, unserem Tempo – mal langsamer, schneller, länger verweilend. Wir genießen die Freiheit mit der Bewegung zu spielen und kreativ zu sein. Wir führen die Asanas und Flows aus mit innerem Wahrnehmen, intuitiv, sinnlich, beseelt und mit unserer Energie belebt. Die Grundlagen des Yoga Dance finden wir im Flow Yoga, erleben und verkörpern aber im Yoga Dance mehr das eigene, individuelle Beleben und Beseelen der Asanas und Flows.
Immer wieder inspiriert von Musik aus der ganzen Welt werden wir uns von den Asanas bewegen lassen in Aktivität und Stille, Anspannung und Entspannung und entdecken dabei die wellenartigen, spiralförmigen, kreisenden und schlangenartigen Bewegungen, die so gut tun.
Dieses Seminar lässt Flow Yoga & Yoga Dance mit viel Freude, spielerisch und individuell und mit viel Raum für Fragen erleben.
Einige Themen:
– Prinzipien der Bewegung, des Flow Yoga, des Yoga Dance
– symbolische Bedeutung: Im Fluss des Lebens/ein Tanz durch das Leben
– was ist eigentlich Tanz? Die Bedeutung von eigenem Rhythmus und Tempo
– was bedeutet mehr Kreativität in einem Asana?
– wie kultiviere ich mehr Tiefe und Beseelung im Asana und Flow?
– Atem und Bewegung
– die Kunst des unterstützenden Einsatzes von Musik
1 Wochenende (19,33 Ustd.)
Freitag, 7. November 2025, 15:30 bis 18:30 Uhr
Samstag, 8. November 2025, 9:30 bis 13 Uhr und 15 bis 18:30 Uhr
Sonntag, 9. November 2025, 9:30 bis 14 Uhr
Datum | Uhrzeit | Ort | |
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Fr., 07.11.2025 | 15:30 - 18:30 Uhr | Seminarraum 5 | |
Sa., 08.11.2025 | 09:30 - 18:30 Uhr | Seminarraum 5 | |
So., 09.11.2025 | 09:30 - 14:00 Uhr | Seminarraum 5 | |
Download der Termine |
Claudia Stern
Tel. 0731 1530-27
stern@vh-ulm.de
ab 12 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze
300,00 €