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Gesellschaft

Online-Veranstaltung: Fortbildung für das Schöffenamt

Die Verständigung im Strafverfahren – kein Handel mit Gerechtigkeit

Dozentin: Dr. Birgitta Stückrath

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Pixabay

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In Zusammenarbeit mit dem VHS-Verband Baden-Württemberg und dem DVS-Landesverband Baden-Württemberg

In Zeiten begrenzter Ressourcen kann eine Verständigung über die Rechtsfolgen zwischen allen Verfahrensbeteiligten im Strafverfahren Sinn machen und helfen, überlange Strafverfahren zu vermeiden. In der Praxis werden Verständigungsvorschläge oft im Vorfeld vorbereitet. Wie können Sie als Schöffinnen und Schöffen daran verantwortlich mitwirken? Worüber darf keine Verständigung erfolgen? Ist der Schuldspruch »verhandelbar«? In welchem Umfang dürfen Strafrabatte in Aussicht gestellt werden?

Die Teilnehmenden dieser Online-Veranstaltung benötigen einen PC/Laptop oder ein mobiles Endgerät mit einem Internetanschluss. Sie sind in der Veranstaltung nicht sichtbar und hörbar. Fragen und Diskussionsbeiträge können über die Chat-Funktion an die Referierenden gerichtet werden. Die Teilnehmenden bleiben zu Hause und sind dennoch beim Diskutieren dabei.

Wir bitten um Anmeldung unter Nennung Ihrer E-Mail-Adresse

Datum | Uhrzeit
1-mal (2 Unterrichtsstunden) | Dienstag
Beginn: 08.04.2025 | 18:00 bis 19:30 Uhr
Ort

Online

Kurs-Nummer

25F0109535

Beratung

Daniel Kanzleiter
Tel. 0731 1530 24
kanzleiter@vh-ulm.de

Plätze

ab 1 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

Gebührenfrei

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